Bildungsurlaub ist in den meisten Bundesländern ein gesetzlich verankerter Anspruch auf bezahlte Freistellung zur beruflichen Weiterbildung. Zusätzlich zu dem regulären Urlaub haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Anspruch auf 10 Tage Bildungsurlaub alle zwei Jahre. Die Weiterbildung muss dabei nicht zwangsläufig berufsbezogen sein.
Unser Angebot ist von verschiedenen Bundesländern als Bildungsurlaub anerkannt.