Natürlicher Klimaschutz ist eine wichtige Voraussetzung, um die Ziele der Bundesregierung zum Klimaschutz, zum Schutz der biologischen Vielfalt und zur Vorsorge gegen die Folgen der Klimakrise zu erreichen. Natürliche Ökosysteme können Treibhausgase aus der Luft aufnehmen und als Kohlestoff einspeichern. Degradieren die Ökosysteme, werden aber große Mengen an Treibhausgasen freigesetzt und verstärken die Klimakrise. Die Bundesregierung hat deshalb im Koalitionsvertrag festgelegt, ein Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) zu entwickeln. Die heute vorgestellten Eckpunkte des Bundesumweltministeriums legen dafür das Fundament und identifizieren zehn Handlungsfelder, in denen der Natürliche Klimaschutz in den kommenden Jahren vorangebracht werden soll:
- Schutz intakter Moore und Wiedervernässungen
- Naturnaher Wasserhaushalt mit lebendigen Flüssen, Seen und Auen
- Meere und Küsten
- Wildnis und Schutzgebiete
- Waldökosysteme
- Böden als Kohlenstoffspeicher
- Natürlicher Klimaschutz auf Siedlungs- und Verkehrsflächen
- Datenerhebung, Monitoring, Modellierung und Berichterstattung
- Forschung und Kompetenzaufbau
- Zusammenarbeit in der EU und international
Der Natürliche Klimaschutz setzt an der Schnittstelle zwischen Klimaschutz, Erhaltung der biologischen Vielfalt und Vorsorge gegen die Klimakrise an. Er betrachtet Maßnahmen nicht isoliert, sondern nutzt gezielt Synergien zwischen Klima- und Naturschutz. Er nimmt Wirkungszusammenhänge in den Blick, zum Beispiel die Vorteile eines naturnahen Wasserhaushalts für die mit ihm verbundenen Ökosysteme.
Das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz soll dabei eng mit bestehenden und anderen geplanten Programmen der Bundesregierung wie dem Sofortprogramm Klimaschutz und dem Sofortprogramm Klimaanpassung verknüpft werden. Einige Maßnahmen des ANK, die in besonderem Maße Einfluss auf die Emissionsbilanz des Landnutzungssektors (LULUCF) haben, sind bereits Teil des Sofortprogramms Klimaschutz. Darüber hinaus ist das ANK zentral für die nationale Umsetzung des geplanten EU-Rechtsinstruments zur Wiederherstellung der Natur.
Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)