Eine Anordnung des Oberverwaltungsgerichts Bautzen vom 09.06.2020 zu dem Umgang mit Forstwirtschaft in Natura-2000-Gebieten ist ein wunderbarer Erfolg für den Naturschutz in ganz Deutschland.
In einem Präzedenzfall stellte das Gericht klar, dass mit der Ausnahme von begründeten Maßnahmen der Verkehrssicherung keine Baumfällungen ohne eine Verträglichkeitsprüfung nach Maßgabe der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH) durchgeführt werden dürfen. Breits vor dem Eingriff sind die örtlichen Umweltverbände an der Prüfung zu beteiligen. Der in Deutschland gängigen Praxis, dass Forstverwaltungen auch in Schutzgebieten nach Gutdünken abholzen dürfen, ist demnach ein Riegel vorgeschoben. So sind über 15 % der Landfläche Deutschlands Bestandteil des europaweiten Natura-2000 Schutzgebietsnetzwerk und unterliegen damit auch den FFH-Schutzgebietsbestimmungen. Einen großen Anteil an den Schutzgebieten haben dabei Wälder, darunter viele alte Laubwälder. Deren Schutz war bislang oft nur auf dem Papier gegeben, da Managementpläne nicht existieren oder eine ordnungsgemäße Forstwirtschaft pauschal zulassen. Für den Besucher dieser Waldflächen und vor allem auch für die Natur vor Ort war daher meist kein Unterschied zu nicht geschützten Bereichen festzustellen. So wurden z.B., wie auch überall sonst in Deutschland, alte Laubwaldbestände „gepflegt“ und „aufgelichtet“ um die „Naturverjüngung zu fördern“. Diese Begriffe aus der Forstwirtschaft beschreiben letztlich einen Kahlschlag auf Raten, der in der Regel mit der Verzögerung einiger Jahre zu einem Zusammenbrechen des Waldes führt und im besten Falle einen sehr jungen Wald mit höchstens noch einigen stark geschädigten Baumveteranen hinterlässt.
Dies dürfte sich nun in ganz Deutschland zukünftig ändern. Überall dort wo engagierte Umweltverbände und die vielen neu gegründeten Waldbürgerinitiativen den Förstern auf die Finger schauen, haben sie nun rechtlich eine sehr starke Unterstützung bekommen.
Diesen tollen Erfolg verdanken wir unseren Freunden von dem Grüne Liga Sachsen e.V. und dem „Naturschutz und Kunst – Leipziger Auwald e.V.“ (NuKLA), die vor dem Oberverwaltungsgericht geklagt haben. Seit vielen Jahren bereits setzen sie sich mit einem langen Atem und viel ehrenamtlichen Engagement für den Schutz des Leipziger Auwalds mit seinem alten Baumbestand ein. Herzlichen Glückwunsch euch und vielen Dank für euren Einsatz für den Wald!
Mehr Infos zu dem Urteil findet ihr hier.
Eine Beschwerde gegen das Urteil ist ausgeschlossen.