Wohllebens Waldakademie

Wald in Deutschland kaufen

Wald kaufen

Was muss ich beim Waldkauf beachten? Dieser Artikel soll als Hilfestellung dienen für alle, die mit dem Gedanken spielen, ein Stück Wald zu kaufen.

Die Gründe, ein Waldgrundstück kaufen zu wollen, sind zahlreich und können meist unterschiedlicher nicht sein: Brennholz, ein Fleck im Grünen, Jagd, Rendite, Umwelt- oder Klimaschutz, Kapitalanlage, Abenteuer und vieles mehr. Gerade für kleine Waldimmobilienangebote ist der Interessentenkreis sehr groß. Dadurch sind die Angebote rar und meist schneller wieder weg als die sprichwörtlich „warmen Semmeln“. Doch auch wenn man erst einmal froh ist, endlich ein geeignetes Waldstück gefunden zu haben, sollte der Kauf gut überlegt sein. Neben einigen Rechten gibt es auch Pflichten, die mit der erworbenen Immobilie auf die Eigentümer*innen zukommen. Damit es nach der ersten Euphorie später kein böses Erwachen gibt, möchten wir euch über die regulären Verpflichtungen als Waldeigentümer*in aufklären.

Neben den womöglich „neuen“ und etwas unbekannteren Verpflichtungen, kommen wir erst einmal zum Geld und den damit verbundenen Abgaben. Damit müssen sich allerdings nicht nur Waldbesitzer*innen herumschlagen, das kommt regulär auf alle Grundbesitzer*innen zu:  

Was kostet ein Hektar Wald?

Die Preise für Wald schwanken sehr stark. Dabei spielen folgende Faktoren eine wichtige Rolle:

  • Die Lage
  • Die Größe
  • Die Baumartenzusammensetzung
  • Die Vitalität der Bäume
  • Das Alter der Bäume
  • Der Biomassevorrat

So können die Preise für einen Hektar Wald zwischen 10.000 € für eine absterbende Fichtenplantage, bis hin zu 60.000 € für einen alten Laubwald mit hohem Biomassevorrat schwanken. Sobald der Wald groß genug für eine Eigenjagd ist (abhängig vom Bundesland, mindestens jedoch 75 Hektar), kann dies sich auch noch einmal auf den Preis auswirken.

Steuern

Die sogenannte Grunderwerbssteuer ergibt den wohl am einfachsten zu berechnenden Steuerbetrag, der von den neuen Waldbesitzenden einmalig zu zahlen ist. Sie berechnet sich nach dem tatsächlichen Kaufpreis und ist abhängig von den Steuersätzen des jeweiligen Bundeslandes. Für Immobilienbesitz fallen in Deutschland bekanntlich ebenfalls Grundsteuern an. Dies gilt auch für Waldflächen. Im Vergleich zu Bauland sind die Steuersätze allerdings gering und gerade für kleine Waldflächen fällt dort kaum ein nennenswerter Betrag an. Dieses Privileg hängt nicht zuletzt mit dem geringen Wirtschaftswert von kleinen Forstbetrieben zusammen. 

Obwohl es eine Grundsteuerreform gegeben hat, bleibt die Berechnung etwas kompliziert. Immerhin müssen kleine Waldflächenbesitzer noch bis 2025 in der Regel gar keine Grundsteuer zahlen. Danach bleibt abzuwarten, wie sich die neu festgelegten Grundsteuerwerte auswirken. Letztendlich ist die tatsächliche Grundsteuer auch von den sogenannten Hebesätzen abhängig, die von den jeweiligen Kommunen, in deren Zuständigkeitsbereich der Wald liegt, festgelegt werden. Um Auskunft über die laufenden Steuerzahlungen zu bekommen, solltet ihr ohnehin eure*n Steuerberater*in aufsuchen.

Versicherungen

Ein Großteil der „Waldversicherungen“ ist freiwillig. Meist sollen die Versicherungen entweder den Wert des Waldes bei Sturm oder Feuer absichern oder Schäden, die bei Arbeiten im Wald entstehen oder unrechtmäßig an Waldbesitzende herangetragen werden, abdecken. Ob ihr euch oder euren Wald in dieser Richtung absichern wollt, bleibt euch selbst überlassen. Die Notwendigkeit sollte aber immer auch überprüft werden. 

Je mehr ihr im Wald forstwirtschaftlich tätig werdet, umso relevanter werden auch entsprechende Versicherungen. Eine gesetzliche Unfallversicherung ist aber ohnehin, zumindest ab 2.500 Quadratmeter Wald, verpflichtend. Deren Beiträge werden durch die Berufsgenossenschaft erhoben. Träger davon ist bundesweit die SVLFG, die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau.

Mitgliedsbeiträge

Als Waldbesitzer*in kann man freiwillig Mitglied in diversen Vereinigungen werden. In einigen Bundesländern, insbesondere in Norddeutschland, ist man allerdings „Pflichtmitglied“ in sogenannten Wasser- und/oder Bodenverbänden, die sich um den Erhalt von Deich- und Sielanlagen oder um kleinere Fließgewässer und teilweise deren Renaturierung kümmern. Die Mitgliedsbeiträge oder Abgaben variieren dabei stark und sollten Vorab erfragt werden.

Pferderücker im Wald mit seinem Rückepferd

Bewirtschaftung und Gefahrenabwehr

Über eine tatsächliche Bewirtschaftungspflicht im Sinne der Forstwirtschaft streiten sogar Jurist*innen. Aus landeseigenen Waldschutzflächen mit Holzeinschlagsverbot und einer entsprechenden Förderkulisse ergibt sich jedoch, dass es höchstwahrscheinlich keine Verpflichtung für Privatwaldbesitzende gibt, Bäume zu fällen und deren Holz zu nutzen oder zu vermarkten. 

Anders sieht das Gesetz dies bei der Gefahrenabwehr vor. Geht von einem Waldstück zum Beispiel die Gefahr der Schädlingsvermehrung aus und könnten dadurch andere Waldbesitzende betroffen sein, muss man tätig werden, solange diese Gefahr besteht. Es lässt sich allerdings pauschal behaupten, dass ihr umso weniger mit Schädlingen, Sturm, Feuer und Co. zu tun bekommt, je naturnäher euer Waldstück ist. Das liegt am Grundprinzip des mitteleuropäischen Waldökosystems, das in aller Regel auf Stabilität ausgelegt ist.

Fortbildungen zur ökologischen Waldbewirtschaftung

Verkehrssicherungspflicht und Betretungsrecht

Die oftmals zitierte Verkehrssicherungspflicht dreht sich eigentlich auch um die Gefahrenabwehr. Es geht darum, dass man ausschließen sollte/muss, dass von den eigenen Bäumen oder anderen Waldbestandteilen und baulichen Anlagen eine Gefahr für gewisse Waldnutzer oder angrenzende Flächen ausgeht. Für diese Regelung gibt es kein Gesetz. Hierbei stützt man sich auf entsprechende Gerichtsurteile. Dabei ist wichtig zu prüfen, wo und ob diese Verkehrssicherungspflicht gilt. Es ist nämlich mitnichten so, dass der ganze Wald davon betroffen ist. Das wäre tatsächlich auch keine besonders erfreuliche Nachricht für Waldeigentümer*innen. Diese müssen nämlich zulassen, dass jede*r zum Zwecke der Erholung den Wald, auch den privaten, betreten darf. Wenn sie jetzt auch noch für jede mögliche Gefahr haftbar wären, könnten sie vermutlich nicht mehr in Ruhe schlafen. Deshalb ist es schon etwas beruhigender zu wissen, dass jede Person im Wald mit waldtypischen Gefahren zu rechnen hat und im Schadensfall jeder selbst verantwortlich ist. 

Waldtypisch ist alles, was natürlich ein- oder auftritt (z.B.: tote Äste/Bäume). Walduntypisch wäre andersherum alles, was der Mensch im Wald baut oder zu verantworten hat (z.B.: Holzstapel, Brücken, Bänke usw.). Nur an bestimmten Stellen müssen auch waldtypische Gefahren ausgeschlossen werden. Dazu gehören zum Beispiel sogenannte Erholungseinrichtungen wie Bänke, „Informationstafeln“, Grill-/Schutzhütten oder ähnliches. Hier werden Menschen aufgefordert, sich länger aufzuhalten und sich zu erholen. Außerdem müssen auch die Gefahrenbereiche von öffentlichen Verkehrswegen, also Straßen und auch Bahngleisen, kontrolliert werden. Wenn ein Risiko, etwa durch einen toten oder kranken Baum, festgestellt wird, muss gehandelt werden, damit keine Bäume auf die Straße fallen. Die Verkehrssicherungspflicht besteht derzeit nicht an einfachen Wald- und Wanderwegen.

animal, roe deer, mammal

Jagd

Wenn ihr ein Waldstück euer Eigen nennt, dann habt ihr das sogenannte Jagdrecht. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass ihr Tiere schießen dürft, wenn ihr das denn wollen würdet. Dazu müssen noch ein paar weitere Voraussetzungen, wie etwa ein Jagdschein und weitere Dinge, erfüllt sein. Oftmals sind private Waldflächen zur Jagd verpachtet. Das bedeutet, andere dürfen gegen Geld im Wald und auf Feld Tiere erlegen und verwerten. Wenn ihr als Eigentümer das jedoch nicht möchtet, könnt ihr auf eurem Grundstück die Jagd verbieten lassen. Dies ist erst seit einigen Jahren möglich und wird von immer mehr Menschen in Anspruch genommen.

Sonstiges

Grundsätzlich ist es sinnvoll, sich so viele Informationen über eine Immobilie einzuholen wie nur möglich. Das ist bei Häusern nicht anders als im Wald. Je nach Region, Kommune, Historie können die verschiedensten Auflagen oder Sonderregelungen relevant sein. Altlasten, Versorgungstrassen, Nutzungsrechte, Naturschutzvorgaben, etc.

Auch wenn da einiges zusammenkommt, das man berücksichtigen sollte, ist es in der Regel schön, einen eigenen Wald zu haben. Wenn es mit dem eigenen Wald aber doch nicht klappen sollte, gehört jedem Bürger und jeder Bürgerin Deutschlands bereits ein Stückchen Wald. Die Hälfte der deutschen Waldfläche befindet sich in öffentlichem Eigentum von Bundesländern oder Kommunen und gehört damit uns allen. 

Ein schöner Gedanke, wie wir finden. 

Etwas persönlicher, und auch ohne weitere Verpflichtungen, könnt ihr euch den Traum vom eigenen "Urwald" erfüllen. 

Zum UrwaldProjekt

Förster Josef fasst es auf YouTube zusammen:

Das könnte dich auch interessieren

Beratung Nachhaltigkeit
Wir helfen Ihrem Unternehmen bei der Konzipierung, Umsetzung und Kommunikation von Waldschutzprojekten
Beratung Nachhaltigkeit
Beratung für Waldbesitzende
Wohllebens Waldakademie: Über 25 Jahre Erfahrung in ökologischer Waldwirtschaft.
Beratung für Waldbesitzende
Baumpflanzaktionen in Deutschland
Welche Aufforstungsprojekte sollte man ehrenamtlich oder finanziell unterstützen?
Bäume pflanzen in Deutschland – gute Projekte erkennen