Am 22. Oktober 2020 hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eine Richtlinie bekannt gegeben, nach welcher private und kommunale Waldbesitzende in Deutschland Förderung beantragen können. Hierfür stehen im Zusammenhang mit dem Corona-Konjunkturprogramm 500 Millionen Euro zur Verfügung
Der Förderantrag kann seit kurzem online gestellt werden.
Die Besonderheit dieser Förderung ist, dass sie nicht an konkrete Maßnahmen, sondern an die Waldfläche gebunden ist. Kommunale und private Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, die mindestens einen Hektar Wald ihr Eigen nennen können, diese Förderung beantragen. Die einzige Voraussetzung ist eine Zertifizierung durch FSC oder PEFC, die ohnehin schon bei rund 80% der deutschen Wälder zutrifft.
Gerade der PEFC formuliert ökologische Vorgaben nur sehr lückenhaft und schwammig. So sind mit dieser Zertifizierung selbst Gifteinsätze, exotische Baumarten und Kahlschläge möglich.
Waldbesitzende, die ihren Wald vorbildlich nach ökologischen Kriterien bewirtschaften aber keine Zertifizierung vorweisen können, gehen leer aus.
FSC und Co. wird die Förderrichtlinie freuen, da sich Antragstellende zu mindestens zehn weiteren Jahren „Mitgliedschaft“ verpflichten. Das gibt Planungssicherheit.
Gerade Kommunen und größere private Forstbetriebe, die einen naturnahen Wald besitzen, sollten sich überlegen im Zuge dessen auf den Holzeinschlag im kommenden Jahr zu verzichten. Ein Jahr in dem sich der Wald wenigstens etwas erholen kann und die Biomasseanreicherung durch Zuwachs zu langfristig stabileren Waldökosystemen führt.
Durch vermehrte Kohlenstoffbindung hätte das vor allem einen positiven Beitrag für unsere Umwelt.